Patienten-Info
Allgemeine Information
Sie haben ein Rezept, eine Heilmittelverordnung bekommen und wollen sich in unserer Praxis behandeln lassen.
Das sollten Sie beim ersten Mal mitbringen:
• Rezept / Heilmittelverordnung
• Krankenversichertenkarte
• Rezeptgebühren, falls vorhanden Befreiungsausweis
• Falls vorhanden Röntgenbilder / Arzt- bzw. OP-Berichte
Zur Massage und zur Lymphdrainage brauchen Sie nichts weiter mitzubringen. Laken und Handtücher werden von uns gestellt.
Zur Physiotherapie ziehen Sie bitte lockere Kleidung an, in der Sie genügend Bewegungsfreiheit haben.
Das Rezept
Auf dem Rezept hat der Arzt die Möglichkeit verschiedene Heilmittel zu verordnen, an diese sind wir gebunden. Es ist uns nicht gestattet Heilmittel eigenständig zu ändern.
Wir sind außerdem dazu verpflichtet, die Rezepte auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen. Rezepte, die nicht den Heilmittel-Richtlienen entsprechen, werden von den Krankenkassen nicht vergütet.
Von daher freuen wir uns über jeden, der uns vor Behandlungsbeginn seine Verordnung zukommen lassen kann, um die entsprechenden Überprüfung vorzunehmen.
Änderungen auf dem Rezept müssen vom Arzt mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Privat-Rezepte
Vor der ersten Behandlung wird Ihnen eine Honorarvereinbahrung ausgehändigt, die Sie sich bitte genau durchlesen und unterschreiben.
Unsere Privatpreise entsprechen nicht den Beihilfesätzen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, was Sie erstattet bekommen.
Termine
Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie keine bzw. nur kurze Wartezeiten. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Termine mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden müssen.
Durch nicht wahrgenommene/nicht abgesagte Termine entstehen bei Physiotherapeuten jedes Jahr große wirtschaftliche Verluste. Dazu kommt der Fachkräftemangel, der dafür sorgt, dass nicht jeder Patient innerhalb seines benötigten Zeitfensters seine Behandlung bekommen kann.
Bei nicht eingehaltenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den kassenüblichen Satz privat in Rechnung zu stellen. Anspruch aus § 615 S. 1 BGB wegen Annahmeverzuges des Patienten Nach § 615 S. 1 BGB kann der Dienstverpflichtete die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, falls der Dienstverpflichtete mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Er muss sich lediglich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder zu erwerben böswillig unterlässt, § 615 S. 2 BGB.
Warteliste?
Haben wir nicht sofort einen Termin für Sie, notieren wir Sie auf unserer Warteliste. Sobald nun ein anderer Patient seinen Termin absagt, werden Sie schnellstmöglich angerufen und gefragt, ob Ihnen dieser Termin zusagt. Manchmal kann dieses auch recht kurzfristig geschehen. Deshalb denken Sie bitte im Interesse aller daran, wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen rechtzeitig abzusagen. Ein anderer Patient wird es Ihnen sicherlich danken!
Behandlerwunsch / Behandlerwechsel?
Sie waren schon mal bei uns und möchten von dem gleichen Therapeuten wieder behandelt werden? Oder Sie möchten gerne von einem anderen Therapeuten behandelt werden? Sie wollen als Frau lieber von einer Frau behandelt werden. Sagen Sie dies bei der Anmeldung. Wir sind bemüht auf Ihre Wünsche nach Möglichkeit einzugehen. Urlaubs- und krankheitsbedingt lässt sich ein Therapeutenwechsel manchmal nicht vermeiden.
Hausbesuche
Wenn Sie auf Grund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht zu uns in die Praxis kommen können, kommen wir, wenn der Arzt es verordnet, auch zu Ihnen nach Hause. Das können wir allerdings nur im engen Umkreis unserer Praxis anbieten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Hausbesuchstermine keine verbindlichen Zeiten angeben können. Diese sind von mehreren Faktoren abhängig, auf die wir nicht immer Einfluss nehmen können.
Bitte planen Sie daher für Ihre Hausbesuchs-Termine ein großzügiges Zeitfenster ein.